Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.

Das Finanz­ge­richt Ham­burg hat sei­ne Zwei­fel dar­an, dass die neu gere­gel­te gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung von Zin­sen, Mie­ten und Pach­ten ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Weil es der Ansicht ist, dass hier ein Ver­stoß gegen den all­ge­mei­nen Gleich­heits­satz vor­liegt, der eine gleich­mä­ßi­ge Besteue­rung aller Steu­er­zah­ler ver­langt, hat es die­se Fra­ge dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor­ge­legt.