Volle Umsatzsteuer für Pferde

Auf Druck der EU unterliegen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.

Der ermä­ßig­te Umsatz­steu­er­satz auf Pfer­de soll auf­ge­ho­ben wer­den. Ab 1. Juli 2012 soll für sämt­li­che Lie­fe­run­gen, Ein­fuh­ren und inner­ge­mein­schaft­li­chen Erwer­be von Pfer­den der regu­lä­re Steu­er­satz von 19 % gel­ten. Die Geset­zes­än­de­rung müs­sen Bun­des­tag und Bun­des­rat noch beschlie­ßen. Anlass für die Ände­rung ist eine Kla­ge der EU-Kom­mis­si­on beim Euro­päi­schen Gerichts­hof, die Deutsch­land zur Ände­rung zwingt.