Steuer auf Wehrsold und Freiwilligendienst

Nach dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 sollen der Wehrsold und die Vergütung für den Bundesfreiwilligendienst zukünftig steuerpflichtig sein — allerdings regt sich gegen diese Pläne Widerstand aus allen Lagern.

Eine geplan­te Ände­rung im Ent­wurf des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2013 sorgt der­zeit für Auf­re­gung: Zukünf­tig sol­len der Wehr­sold der frei­wil­li­gen Sol­da­ten und die Bezü­ge der Teil­neh­mer am Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst nicht mehr steu­er­frei sein. Im Gegen­zug sol­len die Eltern der Betrof­fe­nen für sechs Mona­te Kin­der­geld bezie­hen dür­fen. In vie­len Fäl­len wür­de das Kin­der­geld die fäl­li­gen Steu­ern über­stei­gen. Trotz­dem ist noch längst nicht sicher, ob es tat­säch­lich so kommt, denn an der Besteue­rung von Wehr­sold und Frei­wil­li­gen­dienst gibt es hef­ti­ge Kri­tik, auch aus den Rei­hen der Bun­des­re­gie­rung. Vor allem der Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter und die für den Frei­wil­li­gen­dienst zustän­di­ge Sozi­al­mi­nis­te­rin sind über die Plä­ne wenig erfreut. Bis­her liegt das Gesetz nur als Refe­ren­ten­ent­wurf vor, sodass sich bis zur end­gül­ti­gen Ver­ab­schie­dung ohne­hin noch vie­le Ände­run­gen erge­ben wer­den.