Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.

Die Pflicht der Unter­neh­mer, ihre Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen dem Finanz­amt grund­sätz­lich elek­tro­nisch zu über­mit­teln, ist ver­fas­sungs­ge­mäß. Der Bun­des­fi­nanz­hof ist über­zeugt, dass die Rege­lung ver­hält­nis­mä­ßig ist und inner­halb des ver­fas­sungs­recht­li­chen Gestal­tungs­spiel­raums des Gesetz­ge­bers liegt. Aller­dings darf das Finanz­amt bei Kon­zern­ge­sell­schaf­ten den Antrag, die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen in Papier­form abge­ben zu dür­fen, nicht ein­fach mit dem Hin­weis auf den Inter­net­zu­gang ande­rer Kon­zern­ge­sell­schaf­ten ableh­nen.