Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto

Der Bundesfinanzhof hat sich mit den Nachweisproblemen bei der Frage befasst, ob die Einzahlung auf ein gemeinsames Oder-Konto eine Schenkung an den anderen Ehegatten auslöst.

Wenn das Finanz­amt die Ein­zah­lung eines Ehe­gat­ten auf ein gemein­sa­mes Oder-Kon­to der Ehe­leu­te der Schen­kungsteu­er unter­wer­fen will, muss es Tat­sa­chen vor­brin­gen, die zur Annah­me einer Schen­kung füh­ren kön­nen. Dazu gehört laut dem Bun­des­fi­nanz­hof auch der Nach­weis, dass der ande­re Ehe­gat­te im Ver­hält­nis zum ein­zah­len­den Ehe­gat­ten tat­säch­lich und recht­lich frei zur Hälf­te über das ein­ge­zahl­te Gut­ha­ben ver­fü­gen kann. Gibt es aller­dings hin­rei­chend deut­li­che objek­ti­ve Anhalts­punk­te dafür, dass bei­de Ehe­gat­ten zu glei­chen Antei­len am Kon­to­gut­ha­ben betei­ligt sind, muss der ande­re Ehe­gat­te nach­wei­sen, dass im Innen­ver­hält­nis nur der ein­zah­len­de Ehe­gat­te berech­tigt sein soll.