Erweiterte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Unterüberschrift

Neben dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 hat die Bun­des­re­gie­rung auch den Ent­wurf für ein Ver­kehr­steu­er­än­de­rungs­ge­setz beschlos­sen. Die­ses Gesetz ent­hält unter ande­rem Ände­run­gen bei der Kfz-Steu­er, bei der eine erwei­ter­te Steu­er­be­frei­ung für Elek­tro­fahr­zeu­ge geplant ist:

  • Die Steu­er­be­frei­ung für rei­ne Elek­tro-Pkw wird bei einer erst­ma­li­gen Zulas­sung bis zum 31. Dezem­ber 2015 von der­zeit fünf auf zehn Jah­re ver­län­gert.

  • Zukünf­tig soll die Steu­er­be­frei­ung für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge aller Fahr­zeug­klas­sen gel­ten, also nicht mehr nur für Elek­tro-Pkw.

  • Die Steu­er­be­frei­ung für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge wird bei der erst­ma­li­gen Zulas­sung zwi­schen dem 1. Janu­ar 2016 und dem 31. Dezem­ber 2020 für fünf Jah­re fort­ge­führt.

Außer­dem soll künf­tig die ver­kehrs­recht­li­che Fest­stel­lung zur Ein­stu­fung in Fahr­zeug­klas­sen auch für die Kfz-Steu­er über­nom­men wer­den.