Meldungen ab 2013 nur noch mit Authentifizierung

Spätestens ab dem 1. Januar 2013 müssen alle Lohnsteueranmeldungen und Meldungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer mit einer Signatur versehen an das Finanzamt übermittelt werden.

Ab dem 1. Janu­ar 2013 kön­nen die Lohn­steu­er­an­mel­dung, die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung, der Antrag auf Dau­er­frist­ver­län­ge­rung und die Anmel­dung der Son­der­vor­aus­zah­lung nur noch mit einem elek­tro­ni­schem Zer­ti­fi­kat über­mit­telt wer­den. Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern weist jetzt dar­auf hin, dass das eben­falls für die Abga­be der Zusam­men­fas­sen­den Mel­dun­gen gilt. Eine Über­mitt­lung über den For­mu­lar­ser­ver der Bun­des­fi­nanz­ver­wal­tung ist dann nicht mehr mög­lich.

Fast alle Unter­neh­men müs­sen somit im ELS­TER-Por­tal (http://www.elster.de) ein Zer­ti­fi­kat bean­tra­gen, sofern sie dies noch nicht getan haben. Es emp­fiehlt sich, die Regis­trie­rung mög­lichst bald vor­zu­neh­men, weil die Finanz­ver­wal­tung einer­seits vor mög­li­chen orga­ni­sa­to­ri­schen oder tech­ni­schen Eng­päs­sen zum Jah­res­wech­sel warnt, und zum ande­ren die Soft­ware damit recht­zei­tig ent­spre­chend kon­fi­gu­riert wer­den kann.