Ferienjob kann Kindergeld kosten

Auch wenn die Einkommensprüfung beim Kindergeld seit diesem Jahr abgeschafft ist, gibt es immer noch Einschränkungen für die Berufstätigkeit volljähriger Kinder.

Pas­send zur anste­hen­den Feri­en­zeit weist der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band e.V. dar­auf hin, dass zumin­dest in bestimm­ten Fäl­len ein Feri­en­job den Kin­der­geld-Anspruch der Eltern gefähr­det. Zwar gibt es jetzt kei­ne Ein­kom­mens­prü­fung mehr beim Kin­der­geld­an­spruch. Aller­dings müs­sen die­je­ni­gen auf­pas­sen, die nach Abschluss einer ers­ten Berufs­aus­bil­dung oder eines Erst­stu­di­ums noch wei­ter kin­der­geld­be­rech­tigt sind. Für sie gilt statt­des­sen eine zeit­li­che Beschrän­kung von 20 Stun­den pro Woche, wenn sie — etwa im Lau­fe einer wei­te­ren Aus­bil­dung — noch hin­zu­ver­die­nen. Von die­ser Beschrän­kung aus­ge­nom­men sind nur Tätig­kei­ten in einem Aus­bil­dungs­ver­hält­nis oder in einem Mini-Job.