Zehnjahresfrist bei Schenkungen

Eine Schenkung, die auf den Tag genau nach 10 Jahren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außerhalb der Zehnjahresfrist für Vorerwerbe.

Ein Eltern­paar schenk­te ihrem Sohn auf den Tag genau nach 10 Jah­ren eine zwei­te Immo­bi­lie. Das Finanz­amt sah die ers­te Schen­kung daher als Vor­er­werb inner­halb der Zehn­jah­res­frist an. Mit ihrer Kla­ge hat­ten die Eltern dage­gen in allen Instan­zen Erfolg, wenn auch mit unter­schied­li­cher Begrün­dung durch die Gerich­te. Laut dem Bun­des­fi­nanz­hof ist die Frist rück­wärts zu berech­nen, wobei der Tag des letz­ten Erwerbs mit­zählt.