Zehnjahresfrist bei Schenkungen
Eine Schenkung, die auf den Tag genau nach 10 Jahren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außerhalb der Zehnjahresfrist für Vorerwerbe.
Ein Elternpaar schenkte ihrem Sohn auf den Tag genau nach 10 Jahren eine zweite Immobilie. Das Finanzamt sah die erste Schenkung daher als Vorerwerb innerhalb der Zehnjahresfrist an. Mit ihrer Klage hatten die Eltern dagegen in allen Instanzen Erfolg, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung durch die Gerichte. Laut dem Bundesfinanzhof ist die Frist rückwärts zu berechnen, wobei der Tag des letzten Erwerbs mitzählt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle