Alte Kontonummern sollen bis 1. Februar 2016 weitergelten

Damit die Umstellung auf das europäische SEPA-Verfahren nicht auf einen Schlag zahlreiche Bankkunden vor vollendete Tatsachen stellt, soll ein SEPA-Begleitgesetz nun die Nutzung alter Kontonummern und des bisherigen Lastschriftverfahrens noch bis Anfang 2016 ermöglichen.

Bank­kun­den in Deutsch­land sol­len für eine Über­gangs­zeit wei­ter­hin ihre ver­trau­ten Kon­to­num­mern und Bank­leit­zah­len für den Zah­lungs­ver­kehr nut­zen kön­nen, obwohl die Euro­päi­sche Uni­on dies eigent­lich nicht mehr zulässt. Auch das Elek­tro­ni­sche Last­schrift­ver­fah­ren (ELV), mit dem Kun­den oft im Ein­zel­han­del bezah­len, soll für eine Über­gangs­zeit wei­ter genutzt wer­den dür­fen. Der ent­spre­chen­de Gesetz­ent­wurf wur­de jetzt in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Ohne die­ses SEPA-Begleit­ge­setz müss­te das ELV zum 1. April 2014 wegen nicht mehr vor­han­de­ner EU-Kom­pa­ti­bi­li­tät weg­fal­len, was vor allem dem Ein­zel­han­del nur wenig Zeit für die Umstel­lung las­sen wür­de.