Aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.
Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ins Ausland entsendet, müssen die Arbeitnehmer dort zum Teil höhere Lebenshaltungskosten tragen als zuhause in Deutschland. Diesen Nachteil kann der Arbeitgeber durch einen Lohnzuschlag ausgleichen, der innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei ist. Das Bundesfinanzministerium hat nun eine aktualisierte Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge mit Stand vom 1. Juli 2012 veröffentlicht, die auf der Website des Ministeriums als Excel-Tabelle abrufbar ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform