Aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.

Wenn ein Arbeit­ge­ber sei­ne Arbeit­neh­mer ins Aus­land ent­sen­det, müs­sen die Arbeit­neh­mer dort zum Teil höhe­re Lebens­hal­tungs­kos­ten tra­gen als zuhau­se in Deutsch­land. Die­sen Nach­teil kann der Arbeit­ge­ber durch einen Lohn­zu­schlag aus­glei­chen, der inner­halb gewis­ser Gren­zen steu­er­frei ist. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat nun eine aktua­li­sier­te Gesamt­über­sicht über die Kauf­kraft­zu­schlä­ge mit Stand vom 1. Juli 2012 ver­öf­fent­licht, die auf der Web­site des Minis­te­ri­ums als Excel-Tabel­le abruf­bar ist.