Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage — wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.

Nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Müns­ter kom­men auch die Kos­ten für einen Hun­de­sit­ter prin­zi­pi­ell als steu­er­be­güns­tig­te haus­halts­na­he Dienst­leis­tung in Fra­ge. Aller­dings hat­te der Hun­de­be­sit­zer im Streit­fall trotz­dem Pech, weil bei ihm die Hun­de vom Betreu­ungs­ser­vice abge­holt und nach der Rück­kehr des Besit­zers wie­der zurück­ge­bracht wur­den. Eine Betreu­ung in der Woh­nung oder im Gar­ten des Besit­zers fand nicht statt, und damit schei­tert der Steu­er­ab­zug dar­an, dass die Dienst­leis­tung nicht im Haus­halt des steu­er­zah­len­den Herr­chens aus­ge­übt wur­de.