Gemischt genutzte Räume sind nicht anteilig Arbeitszimmer

Die anteilige Miete für Küche, Bad und andere gemischt genutzte Räume lässt sich nicht als Teil der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.

Frech­heit siegt nicht immer — die­se Lek­ti­on muss­te ein Archi­tekt beim Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf ler­nen. Er woll­te näm­lich neben den eigent­li­chen Arbeits­zim­mer­kos­ten auch einen Teil der auf gemischt genutz­te Räu­me wie Bad, Flur und Küche ent­fal­len­den Mie­te eben­falls als Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer gel­tend machen. Das Gericht meint aber, dass allein die Exis­tenz eines Arbeits­zim­mers noch nicht dazu füh­re, dass auch ande­re Räu­me antei­lig als beruf­lich genutzt gel­ten. Das Gesetz las­se nun mal nur den Abzug für Räu­me zu, die als häus­li­ches Arbeits­zim­mer ein­ge­stuft wer­den kön­nen, und dar­an ändert auch die neue Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Auf­tei­lung gemischt ver­an­lass­ter Auf­wen­dun­gen nichts.