Cash-GmbH vor dem Aus

Die Schenkung von Bargeld in beliebiger Höhe über einen GmbH-Mantel soll bald nicht mehr steuerfrei möglich sein.

Bis­her war es recht pro­blem­los mög­lich, Bar­geld in belie­bi­ger Höhe prak­tisch steu­er­frei zu ver­schen­ken: Ein­fach in einen GmbH-Man­tel ein­wi­ckeln, Schlei­fe drum und fer­tig war das schen­kungsteu­er­freie Geschenk für den Nach­wuchs. Mög­lich ist die­se als “Cash-GmbH” bekannt gewor­de­ne Gestal­tung, weil Bar­geld bis­her nicht als Ver­wal­tungs­ver­mö­gen gilt und damit auch unter die Steu­er­be­frei­ung für Betriebs­ver­mö­gen fällt. Doch wer die­ses Modell nut­zen will, muss sich beei­len. Die Bun­des­län­der wol­len näm­lich im Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 eine Ände­rung durch­set­zen, nach der Bar­geld nur noch in bestimm­ter Höhe oder unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Ver­wal­tungs­ver­mö­gen gilt. Die­se Rege­lung soll für alle Schen­kun­gen und Erb­schaf­ten gel­ten, die nach dem Tag der Ver­ab­schie­dung des Geset­zes durch den Bun­des­tag ent­steht, also nicht erst mit der Bekannt­ma­chung des Geset­zes.