Grunderwerbsteuer für Lebenspartner verfassungswidrig

Die Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner ist generell verfassungswidrig und wird damit in noch offenen fällen auch rückwirkend erstattet.

Die Dis­kus­si­on um die steu­er­li­che Gleich­be­hand­lung von Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­nern erhält vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt neue Nah­rung. Die Ver­fas­sungs­rich­ter haben näm­lich ent­schie­den, dass es ver­fas­sungs­wid­rig ist, wenn Lebens­part­ner Grund­er­werb­steu­er für eine Immo­bi­li­en­über­tra­gung bezah­len müs­sen, die bei Ehe­part­nern steu­er­frei ist. Zwar ist das seit Ende 2010 auch gesetz­lich so gere­gelt, doch das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gilt rück­wir­kend. Das Gericht hat den Gesetz­ge­ber näm­lich ver­pflich­tet, die Steu­er­pflicht für Lebens­part­ner rück­wir­kend zu besei­ti­gen.