Gleitende Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Die Bundesländer wollen eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass Arbeitgeber selbst entscheiden können, wann sie im Lauf des kommenden Jahres mit der elektronischen Lohnsteuerkarte starten wollen.

Ursprüng­lich soll­te die Ära der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) 2011 begin­nen, doch tech­ni­sche Pro­ble­me haben wie­der­holt zu einer Ver­schie­bung geführt, zuletzt nur weni­ge Wochen vor dem letz­ten Start­ter­min Anfang 2012. Dass aus Feh­lern sogar der Fis­kus klug wer­den kann, zeigt nun ein Beschluss der Finanz­mi­nis­ter­kon­fe­renz. In ihrer Stel­lung­nah­me zum Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 bit­ten die Bun­des­län­der näm­lich dar­um, eine gesetz­li­che Grund­la­ge für eine gestreck­te Ein­füh­rung des Arbeit­ge­ber­ab­rufs der ELS­tAM zu schaf­fen. Zwar sol­len die Arbeit­ge­ber die ELS­tAM für 2013 unver­än­dert ab dem 1. Novem­ber 2012 abru­fen kön­nen, aber mit der geplan­ten Ände­rung sol­len die Arbeit­ge­ber nach Wahl auch erst im Lau­fe des Jah­res 2013 mit dem elek­tro­ni­schen Abruf­ver­fah­ren star­ten kön­nen.