Ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar
Ausländische Sozialversicherungsbeiträge auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht steuerlich als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie sich auf Einkünfte beziehen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind. Im Streitfall ging es um Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die bereits in der Schweiz steuerlich berücksichtigt worden sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025