Mineralölsteuerbefreiung gilt nicht für Firmenflugzeuge

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass nur reine Luftfahrtunternehmen Anspruch auf die Mineralölsteuerbefreiung für Flugzeugtreibstoff haben.

Setzt ein Unter­neh­men ein eige­nes Flug­zeug für Flü­ge zu ande­ren Fir­men oder zu Mes­sen ein, hat es des­we­gen noch kei­nen Anspruch auf Befrei­ung von der Mine­ral­öl­steu­er für das dafür ver­wen­de­te Mine­ral­öl. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat mit die­sem Urteil die Beschrän­kung der Steu­er­be­frei­ung für Mine­ral­öl auf rei­ne Luft­fahrt­un­ter­neh­men bestä­tigt.