Ab 2013 nur noch Steuer(vor)anmeldungen mit Zertifikat möglich

Für die elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen ist ab 2013 zwingend ein digitales Zertifikat notwendig.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um macht noch ein­mal dar­auf auf­merk­sam, dass die elek­tro­ni­sche Abga­be von Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er-Anmel­dun­gen ab dem 1. Janu­ar 2013 nur noch mit Authen­ti­fi­zie­rung zuläs­sig ist. Soweit noch nicht gesche­hen, soll­ten sich die betrof­fe­nen Unter­neh­mer und Arbeit­ge­ber bereits jetzt elek­tro­nisch bei ELSTER regis­trie­ren, um das für die Authen­ti­fi­zie­rung benö­tig­te elek­tro­ni­sche Zer­ti­fi­kat zu erhal­ten. Die­se Regis­trie­rung kann näm­lich bis zu zwei Wochen in Anspruch neh­men. Wer im Janu­ar kei­nen Ver­spä­tungs­zu­schlag wegen einer ver­spä­te­ten Abga­be ris­kie­ren will, soll­te sich also bald um das Zer­ti­fi­kat küm­mern. Die­ses erhält man durch eine Regis­trie­rung im Els­te­rOn­line-Por­tal.