Umsetzung der EU-Micro-Richtlinie

Noch in diesem Jahr sollen die Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt werden.

Mit­te Sep­tem­ber hat die Bun­des­re­gie­rung den Ent­wurf für ein Gesetz zur Umset­zung der EU-Micro-Richt­li­nie ver­ab­schie­det, die vie­len klei­nen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten deut­li­che Erleich­te­run­gen bei den Bilanz­vor­schrif­ten bringt. Die Neu­re­ge­lung soll schnell grei­fen, näm­lich schon für Geschäfts­jah­re, deren Abschluss­stich­tag nach dem 30. Dezem­ber 2012 liegt.