Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
Nicht jeder Leiharbeitnehmer kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat ein Leiharbeitnehmer eigentlich keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt aber nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht für einen Leiharbeitnehmer, der dauerhaft bei einem konzernverbundenen Unternehmen eingesetzt wird. Die Frage liegt jetzt in der Revision dem Bundesfinanzhof vor.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung