Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf über eBay

Erneut befasst sich das Finanzgericht Baden-Württemberg mit der Frage, wann eBay-Verkäufe umsatzsteuerpflichtig sind.

Vor ein paar Mona­ten hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass zahl­rei­che Ver­käu­fe eines Ver­käu­fers über die Inter­net­auk­ti­ons­platt­form eBay eine Umsatz­steu­er­pflicht aus­lö­sen kön­nen. Aller­dings hat der Bun­des­fi­nanz­hof kei­ne ein­deu­ti­gen Kri­te­ri­en defi­niert, wann die Ver­käu­fe steu­er­pflich­tig sind und wann nicht. Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat­te sei­ner­zeit als Vor­in­stanz ent­schie­den und muss sich jetzt in einem ande­ren Fall wie­der mit dem glei­chen The­ma befas­sen.

Anders als im ers­ten Fall geht das Finanz­ge­richt dies­mal nicht von einer Umsatz­steu­er­pflicht aus, weil der Ver­käu­fer über 13 Mona­te hin­weg ins­ge­samt “ledig­lich” 142 Pelz­män­tel ver­kauft hat. Für eine Umsatz­steu­er­pflicht bedarf es näm­lich einer nach­hal­ti­gen Tätig­keit, meint das Gericht, und die sah es im Streit­fall nicht. Die Tätig­keit sei hier nicht von Beginn an auf unbe­stimm­te Zeit ange­legt gewe­sen, son­dern zum Zeit­punkt, in dem das Finanz­amt mit sei­nen Ermitt­lun­gen begon­nen hat, bereits abge­schlos­sen gewe­sen.

Für die Fra­ge, ob die Ver­kaufs­tä­tig­keit nach­hal­tig ist, lie­fert das Gericht wei­ter­hin kei­ne kon­kre­ten Kri­te­ri­en, die eine ein­deu­ti­ge Ent­schei­dung erlau­ben wür­den. Statt­des­sen stellt es fest, dass die Tätig­keit anhand einer Rei­he ver­schie­de­ner, nicht abschlie­ßend fest­ge­leg­ter Kri­te­ri­en zu wür­di­gen sei, die je nach Ein­zel­fall in unter­schied­li­cher Gewich­tung für oder gegen die Nach­hal­tig­keit der Ein­nah­me­er­zie­lung spre­chen kön­nen.

In der Pra­xis bleibt es für einen flei­ßi­gen eBay-Ver­käu­fer also wei­ter schwie­rig, spä­te­ren Ärger mit dem Finanz­amt sicher aus­zu­schlie­ßen. Aber das Urteil lie­fert immer­hin Muni­ti­on für den Fall, dass das Finanz­amt tat­säch­lich ein­mal vor der Tür steht und nach­träg­lich Umsatz­steu­er kas­sie­ren will. Wer mit sei­nen Umsät­zen nicht über die Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze kommt, muss sich über die Umsatz­steu­er ohne­hin nicht so vie­le Gedan­ken machen.