Schiffsreise mit Geschäftspartnern grundsätzlich nicht abziehbar

Auch für eine Schiffsreise mit dem Charakter eines Publicity-Events für zahlreiche Geschäftspartner sind die Kosten für Reise und Bewirtung nicht als Betriebsausgaben abziehbar.

Lädt der Unter­neh­mer Geschäfts­part­ner zu einer Schiffs­rei­se ein, sind die Auf­wen­dun­gen für die Rei­se und Bewir­tung unab­hän­gig von ihrer betrieb­li­chen Ver­an­las­sung nicht abzieh­bar, wenn sich ein Zusam­men­hang mit der Unter­hal­tung der Teil­neh­mer oder der Reprä­sen­ta­ti­on des Unter­neh­mens nicht aus­schlie­ßen lässt. Im Streit­fall, den der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den hat, ging es nicht um eine Kari­bik­kreuz­fahrt, son­dern um ein his­to­ri­sches Segel­schiff, das eine Fir­ma anläss­lich der Kie­ler Woche gechar­tert und dort rund 35 Geschäfts­part­ner bewir­tet hat­te.