Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen wird erleichtert
Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung reagiert die Finanzverwaltung jetzt mit mehreren Änderungen im Gesetz, die eine deutliche Entschärfung bedeuten.
Die Einführung der Gelangensbestätigung als Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen hat Anfang des Jahres einen Proteststurm ausgelöst. An der Gelangensbestätigung will die Finanzverwaltung zwar grundsätzlich festhalten, plant aber Erleichterungen für die Praxis. Außerdem soll der Nachweis in bestimmten Fällen auch auf anderem Weg rechtssicher möglich sein. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt den Entwurf für eine “Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung” vorgelegt. Mit dieser Verordnung werden die geplanten Erleichterungen gesetzlich abgesichert. Auch die Billigkeitsregelung, nach der die Finanzverwaltung vorerst weiterhin die bis Ende 2011 geltenden Nachweismöglichkeiten akzeptiert, wird festgeschrieben: Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Juli 2013 sollen die alten Nachweismöglichkeiten weiter anwendbar sein.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle