Abschaffung des deutschen Branntweinmonopols

Nach beinahe hundert Jahren schafft Deutschland sein Branntweinmonopol wieder ab, womit die staatlichen Beihilfen für die Brennereien ebenfalls enden.

Die Bun­des­re­gie­rung hat den Ent­wurf eines Geset­zes zur Abschaf­fung des Brannt­wein­mo­no­pols beschlos­sen. Die staat­li­chen Bei­hil­fen für grö­ße­re land­wirt­schaft­li­che Bren­ne­rei­en lau­fen Ende 2013 aus. Für Klein- und Obst­bren­ne­rei­en gibt es eine län­ge­re Über­gangs­frist. Für sie soll das Brannt­wein­mo­no­pol erst 2017 enden. Ab dem 1. Janu­ar 2018 ent­fällt die Sub­ven­ti­on des Bun­des für das Brannt­wein­mo­no­pol dann voll­stän­dig. Die Abschaf­fung des Brannt­wein­mo­no­pols erfolgt auf­grund einer EU-Vor­ga­be.