Bundesfinanzhof zweifelt nicht an den Hinzurechnungsvorschriften
Im Gegensatz zum Finanzgericht Hamburg hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Zweifel an den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften.
Das Finanzgericht Hamburg hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Zinsen verfassungsgemäß ist. Dagegen hat der Bundesfinanzhof keine Zweifel daran, dass die Hinzurechnungsvorschriften verfassungsgemäß sind. Er hat deshalb einem Hotelbetrieb die Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf das Musterverfahren verweigert, obwohl der Betrieb trotz eines erheblichen Verlustes zur Gewerbesteuer herangezogen wurde. Es bleibt damit spannend, welche Auffassung das Bundesverfassungsgericht vertritt. Eine Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen der Finanzverwaltung wird jedenfalls in vergleichbaren Fällen nicht möglich sein.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen