Höchstbeträge für Umzugskosten
Die Pausch- und Höchstbeträge für beruflich veranlasste Umzugskosten werden wieder an die laufende Preisentwicklung angepasst.
Das Bundesfinanzministerium hat wieder einmal eine aktualisierte Aufstellung der Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung beruflich veranlasster Umzugskosten veröffentlicht. Die Beträge erhöhen sich jeweils für Umzüge, die nach dem 1. März 2012, 1. Januar 2013 und 1. August 2013 abgeschlossen sind.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt