Höchstbeträge für Umzugskosten

Die Pausch- und Höchstbeträge für beruflich veranlasste Umzugskosten werden wieder an die laufende Preisentwicklung angepasst.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat wie­der ein­mal eine aktua­li­sier­te Auf­stel­lung der Pausch- und Höchst­be­trä­ge für die steu­er­li­che Aner­ken­nung beruf­lich ver­an­lass­ter Umzugs­kos­ten ver­öf­fent­licht. Die Beträ­ge erhö­hen sich jeweils für Umzü­ge, die nach dem 1. März 2012, 1. Janu­ar 2013 und 1. August 2013 abge­schlos­sen sind.