Beitragsbemessungsgrenzen 2013

Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2013 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.

Wie üblich ändern sich auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Erneut stei­gen die Wer­te teils deut­lich, was in ers­ter Linie der guten Kon­junk­tur im Jahr 2011 geschul­det ist. Bei der Ren­ten­ver­si­che­rung fällt der Anstieg im Osten etwas nied­ri­ger aus als im Wes­ten.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 2.400 Euro auf 69.600 Euro (5.800 Euro mtl.). Im Osten steigt sie nur um 1.200 Euro auf dann 58.800 Euro (4.900 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Gren­ze im Wes­ten eben­falls um 2.400 Euro auf dann 85.200 Euro (7.100 Euro mtl.). Im Osten beträgt der Anstieg nur 1.800 Euro auf dann 72.600 Euro (6.050 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt. Wie vor einem Jahr steigt die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze um 1.350 Euro auf dann 47.250 Euro (3.937,50 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 52.200 Euro im Jahr (4.350,00 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt im Wes­ten, wie­der um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Wes­ten 32.340 Euro im Jahr (2.695 Euro mtl.). Im Osten steigt die Bezugs­grö­ße nicht so stark, näm­lich um 420 Euro auf 27.300 Euro im Jahr (2.275 Euro mtl.).