Sachbezugswerte für 2013

Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Am 14. Dezem­ber 2012 hat der Bun­des­rat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2013 beschlos­sen. Im Ver­gleich zu 2012 fal­len die neu­en Wer­te rund 2 % höher aus. In 2013 betra­gen die Wer­te bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 216 Euro oder täg­lich 7,20 Euro (2012: 212 Euro mtl. oder 7,07 Euro pro Tag);

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 7,47 Euro (2012: 7,30 Euro), davon ent­fal­len 1,60 Euro auf ein Früh­stück und je 2,93 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 224 Euro (bis­her 219 Euro; Früh­stück 48 statt 47 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 88 statt 86 Euro).