Wesentliche Änderungen auf 2013 verschoben

Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.

Schon seit Mona­ten strei­ten Regie­rung und Oppo­si­ti­on über ver­schie­de­ne Steu­er­ge­set­ze, die noch in 2012 ver­ab­schie­det wer­den soll­ten. Die The­men ändern sich, aber das Spiel selbst wie­der­holt sich fast jedes Jahr aufs Neue mit unter­schied­li­cher Vehe­menz. Kein Wun­der also, dass es mitt­ler­wei­le eine lan­ge Tra­di­ti­on hat, den Groß­teil der Geset­zes­än­de­run­gen im Steu­er­recht nur weni­ge Tage vor dem Jah­res­wech­sel zu beschlie­ßen.

Dies­mal gibt es aber ein Novum: Der Groß­teil der Geset­zes­än­de­run­gen, die zum Jah­res­wech­sel in Kraft tre­ten sol­len, wird erst im neu­en Jahr beschlos­sen. Die Schuld kann man der engen Ter­min­pla­nung geben oder den grund­ver­schie­de­nen Welt­an­schau­un­gen von Regie­rung und Oppo­si­ti­on. Noch ent­schei­den­der war aber sicher der her­auf­zie­hen­de Bun­des­tags­wahl­kampf und die im Janu­ar anste­hen­de Land­tags­wahl in Nie­der­sach­sen.

Am Ende hat der Kom­pro­miss­wil­le nur für eine ein­zi­ge Ände­rung gereicht, die zwar noch nicht end­gül­tig ver­ab­schie­det ist, aber zumin­dest defi­ni­tiv rück­wir­kend zum Jah­res­wech­sel in Kraft tre­ten kann: Der Grund­frei­be­trag (steu­er­frei­es Exis­tenz­mi­ni­mum) wird von 8.004 Euro auf 8.130 Euro ange­ho­ben. Zum 1. Janu­ar 2014 steigt der Grund­frei­be­trag noch ein­mal auf dann 8.354 Euro.

Eine lan­ge Lis­te mit defi­ni­ti­ven Ände­run­gen zum Jah­res­wech­sel gibt es also noch nicht. Frü­hes­tens Ende Janu­ar wird ver­bind­lich fest­ste­hen, was sich zum 1. Janu­ar 2013 geän­dert haben wird. Einen Licht­blick gibt es immer­hin: Über den Groß­teil der geplan­ten Ände­run­gen herrscht schon Einig­keit, sodass sich die Ver­ab­schie­dung der Ände­run­gen in 2013 nicht mehr lan­ge hin­zie­hen soll­te. Außer­dem sind vie­le vor­ge­se­he­ne Ände­run­gen nicht mit drin­gen­dem Hand­lungs­be­darf ver­bun­den. So ist der Stand bei den offe­nen Gesetz­ge­bungs­vor­ha­ben:

  • Jah­res­steu­er­ge­setz 2013: Ins­ge­samt ist das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 das wich­tigs­te noch offe­ne Steu­er­ge­setz. Kein ande­res Gesetz ent­hält mehr Ände­run­gen im Steu­er­recht, und über fast alle strit­ti­gen Punk­te hat­ten sich die Regie­rungs­ko­ali­ti­on und die Oppo­si­ti­on geei­nigt. Doch trotz die­ser Kom­pro­mis­se konn­te das Gesetz nicht mehr recht­zei­tig vor dem Jah­res­wech­sel ver­ab­schie­det wer­den, denn über die vol­le steu­er­li­che Gleich­stel­lung ein­ge­tra­ge­ner Lebens­part­ner mit Ehe­part­nern wur­de kei­ne Eini­gung erzielt. Weil sich die Oppo­si­ti­on ent­schie­den hat, die­sen einen Punkt, der für bei­de Sei­ten hohe Sym­bol­kraft hat, im Ver­mitt­lungs­aus­schuss von Bun­des­tag und Bun­des­rat gegen den Wil­len der Regie­rungs­ko­ali­ti­on durch­zu­drü­cken, ist das Ergeb­nis ein soge­nann­tes unech­tes Ver­mitt­lungs­er­geb­nis. Nun ist offen, wie es mit dem Gesetz wei­ter­geht. Soll­ten sich bei­de Sei­ten noch eini­gen kön­nen, wäre eine Ver­ab­schie­dung im Janu­ar mög­lich. Denk­bar ist auch, dass ein­zel­ne Maß­nah­men in ein neu­es Gesetz aus­ge­la­gert wer­den. Wer sich schon jetzt auf Erleich­te­run­gen wie die steu­er­li­che För­de­rung von Elek­tro-Dienst­wa­gen oder die glei­ten­de Ein­füh­rung des ELS­tAM-Ver­fah­rens ver­lässt, die erst mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 umge­setzt wer­den, geht zwar ein Risi­ko ein. Das Risi­ko dürf­te aber über­schau­bar sein, denn es ist sehr unwahr­schein­lich, dass an die­sen Ände­run­gen, über die bereits Einig­keit erzielt wur­de, noch ein­mal gerüt­telt wird.

  • Steu­er­ab­kom­men mit der Schweiz: Wenig über­ra­schend ist die Nach­richt, dass das Steu­er­ab­kom­men mit der Schweiz vor­erst geschei­tert ist. Ob es für das Abkom­men noch eine Zukunft gibt, steht in den Ster­nen. Doch selbst wenn die Bun­des­re­gie­rung das Abkom­men wei­ter ver­folgt, ste­hen die Chan­cen auf eine Rea­li­sie­rung schlecht, denn an den Mehr­heits­ver­hält­nis­sen im Bun­des­rat wird sich auf abseh­ba­re Zeit nichts ändern.

  • Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on: Beim Gesetz zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on wur­de ein Mini­mal­kom­pro­miss erzielt. Auf Druck der Oppo­si­ti­on wur­de die Anpas­sung des Steu­er­ta­rifs, die dem Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on die­nen soll­te, wie­der gestri­chen. Ledig­lich der ver­fas­sungs­recht­lich zwin­gend not­wen­di­gen Erhö­hung des Grund­frei­be­tra­ges konn­te sich die Oppo­si­ti­on nicht ver­schlie­ßen. Damit ist die Erhö­hung des Grund­frei­be­trags auf 8.130 Euro zum 1. Janu­ar 2013 nicht nur die ein­zi­ge Ände­rung, die von dem Gesetz übrig bleibt, son­dern auch die ein­zi­ge Ände­rung zum Jah­res­wech­sel, die bereits ein­ver­nehm­lich beschlos­sen wer­den konn­te.

  • Rei­se­kos­ten­recht und Unter­neh­mens­be­steue­rung: Das Gesetz zur Ände­rung und Ver­ein­fa­chung der Unter­neh­mens­be­steue­rung und des steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­rechts ist die zwei­te Erfolgs­ge­schich­te aus der Mara­thon­sit­zung des Ver­mitt­lungs­aus­schus­ses. Über alle strit­ti­gen Ände­run­gen im Gesetz haben sich die Par­tei­en geei­nigt, und das Gesetz kann ver­ab­schie­det wer­den. Damit ist der Weg frei für meh­re­re grund­le­gen­de Ände­run­gen im steu­er­li­chen Rei­se­kos­ten­recht sowie die Ver­dopp­lung des Ver­lus­t­rück­trags und die Ver­ein­fa­chun­gen bei der Durch­füh­rung eines Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trags. Aller­dings tre­ten die­se Ände­run­gen erst zum 1. Janu­ar 2014 in Kraft.

  • Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung: Einen lang­sa­men und qual­vol­len Tod ist das Gesetz zur steu­er­li­chen För­de­rung der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung gestor­ben. Nach 18 Mona­ten im Ver­mitt­lungs­aus­schuss ist auch der letz­te Anlauf zu einem Kom­pro­miss am Wider­stand der Oppo­si­ti­on geschei­tert. Regie­rung und Oppo­si­ti­on haben das Gesetz jetzt beer­digt — aller­dings nicht, ohne vor­her noch Lei­chen­fled­de­rei zu betrei­ben. Eine Rege­lung aus dem Gesetz zu den steu­er­li­chen Vor­schrif­ten des Ener­gie­wirt­schafts­ge­set­zes wird näm­lich umge­setzt. Weil das mit ener­ge­ti­scher Gebäu­de­sa­nie­rung aber nichts mehr zu tun hat, bekommt das Gesetz einen neu­en Namen. Davon sind Immo­bi­li­en­be­sit­zer dann aber nicht mehr betrof­fen, denn die Rege­lung stellt ledig­lich sicher, dass Ent­flech­tungs­maß­nah­men der Netz­be­trei­ber, die auf­grund von EU-Vor­ga­ben not­wen­dig sind, von der Grund­er­werb­steu­er befreit wer­den.

Das Ergeb­nis der Eini­gungs­be­mü­hun­gen sind also zwei ver­ab­schie­de­te Geset­ze, zwei ver­wor­fe­ne Geset­ze und ein Jah­res­steu­er­ge­setz 2013, das sich in der Schwe­be befin­det. Sobald das Schick­sal des Jah­res­steu­er­ge­set­zes 2013 klar ist, infor­mie­ren wir Sie natür­lich über alle wich­ti­gen Ände­run­gen im end­gül­ti­gen Gesetz.