Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens

Entsprechend dem Rekordtief bei den Zinsen fällt auch der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens in diesem Jahr noch einmal deutlich niedriger aus als im Vorjahr.

Wie jedes Jahr hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Basis­zins bekannt gege­ben, der für die Bewer­tung von Betriebs­ver­mö­gen und Gesell­schafts­an­tei­len nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren zur Anwen­dung kommt. Der Basis­zins beträgt in die­sem Jahr 2,04 Pro­zent. Damit sinkt der Zins­satz noch ein­mal um 0,4 Pro­zent, nach­dem er bereits im letz­ten Jahr um fast ein Pro­zent nied­ri­ger aus­fiel. Die Nied­rig­zins­pha­se macht sich also auch hier deut­lich bemerk­bar.