Höherer Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung ab April

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der höhere Grundfreibetrag voraussichtlich erstmals in der Lohnabrechnung für April berücksichtigt werden.

Der Bun­des­tag hat inzwi­schen das Gesetz zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on in der vom Ver­mitt­lungs­aus­schuss geän­der­ten Fas­sung beschlos­sen. Damit bleibt die kal­te Pro­gres­si­on zwar unver­än­dert bestehen, aber immer­hin kön­nen sich alle Steu­er­zah­ler über ein höhe­res steu­er­frei­es Exis­tenz­mi­ni­mum freu­en. Für 2013 wird der Grund­frei­be­trag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro ange­ho­ben. Zum 1. Janu­ar 2014 steigt der Grund­frei­be­trag noch ein­mal auf dann 8.354 Euro. Weil das Gesetz nicht mehr vor dem Jah­res­wech­sel ver­ab­schie­det wer­den konn­te, müs­sen die Pro­gram­me für die Lohn­ab­rech­nung jetzt erst an den neu­en Grund­frei­be­trag ange­passt wer­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geht davon aus, dass ent­spre­chen­de Updates bis Ende Febru­ar bereit ste­hen und der höhe­re Grund­frei­be­trag sich damit zum ers­ten Mal in der Lohn­ab­rech­nung für April aus­wir­ken wird.