Gnadenfrist für ELSTER-Übertragung ohne Zertifikat

Nun können Steueranmeldungen und andere ELSTER-Meldungen doch noch bis zum 31. August auch ohne Zertifikat an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die Lohn­steu­er-Anmel­dung, die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung, der Antrag auf Dau­er­frist­ver­län­ge­rung sowie die Anmel­dung der Son­der­vor­aus­zah­lung müs­sen eigent­lich seit dem 1. Janu­ar 2013 authen­ti­fi­ziert mit elek­tro­ni­schem Zer­ti­fi­kat über­mit­telt wer­den. Kurz­fris­tig hat sich die Finanz­ver­wal­tung nun doch auf eine Gna­den­frist für die­je­ni­gen Unter­neh­mer beson­nen, die immer noch kein Zer­ti­fi­kat bean­tragt haben: Bis zum 31. August 2013 wer­den nun Abga­ben wei­ter­hin auch ohne Authen­ti­fi­zie­rung akzep­tiert.