Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Inzwischen sind diverse Verfahren anhängig, die sich gegen die 1999 und 2000 geltende Fünftel-Methode wenden.

Bis 1998 unter­la­gen Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne durch eine Betriebs­auf­ga­be nur dem hal­ben Steu­er­satz. Von 1999 bis 2000 galt die Fünf­tel-Metho­de. Ab 2001 wur­de der hal­be Steu­er­satz in einer modi­fi­zier­ten Form wie­der ein­ge­führt. Die mit der Ein­füh­rung 1999 ver­bun­de­ne Rück­wir­kung ist Gegen­stand eines Ver­fah­rens vor dem Bun­des­fi­nanz­hof.

Ein wei­te­res Ver­fah­ren ist vor dem Finanz­ge­richt Köln anhän­gig, bei dem es um die Anwen­dung der Fünf­tel-Metho­de in den Jah­ren 1999 und 2000 geht. Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf hat erheb­li­che Zwei­fel an der für die Jah­re 1999 und 2000 gel­ten­den Geset­zes­fas­sung geäu­ßert und Aus­set­zung der Voll­zie­hung ange­ord­net. Die von der Finanz­ver­wal­tung gegen die­se Ent­schei­dung ein­ge­leg­te Beschwer­de ist eben­falls vor dem Bun­des­fi­nanz­hof anhän­gig. Die Finanz­ver­wal­tung gewährt in Par­al­lel­fäl­len Aus­set­zung der Voll­zie­hung, wenn die Voll­zie­hung für den Betrof­fe­nen eine unbil­li­ge Här­te dar­stellt.