Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Auf­wen­dun­gen für Asbest-Sanie­rungs­maß­nah­men an einem selbst­ge­nutz­ten Ein­fa­mi­li­en­haus kön­nen Sie als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung gel­tend machen. Vor­aus­set­zung dafür ist ledig­lich, dass Sie vor der Durch­füh­rung der ent­spre­chen­den Maß­nah­men ein amt­li­ches Gut­ach­ten haben erstel­len las­sen, das eine kon­kre­te Gesund­heits­ge­fahr für Sie und Ihre Fami­lie durch ein­drin­gen­de Asbest­fa­sern nach­weist.