Umsatzsteuerpflicht einer Abstandszahlung

Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.

Ent­schä­di­gun­gen und Scha­dens­er­satz­zah­lun­gen sind in der Regel umsatz­steu­er­frei. Auch Abstands­zah­lun­gen zwi­schen Ver­mie­ter und Mie­ter einer Immo­bi­lie sind umsatz­steu­er­frei. Dage­gen hält das Finanz­ge­richt Mün­chen eine Abstands­zah­lung für umsatz­steu­er­pflich­tig, die für den Ver­zicht auf eine gesetz­lich oder ver­trag­lich bestehen­de Rechts­po­si­ti­on gezahlt wird. Im Streit­fall ging es um eine Abstands­zah­lung dafür, dass der Emp­fän­ger der Zah­lung den Kauf einer Immo­bi­lie nicht wei­ter ver­folgt.