Beteiligungsgrenze von 1 % ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.

Die 1 %-Gren­ze für Betei­li­gun­gen an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, ober­halb der der Ver­äu­ße­rungs­ge­winn beim Ver­kauf der Antei­le zu den Gewer­be­ein­nah­men zählt, hält der Bun­des­fi­nanz­hof für ver­fas­sungs­ge­mäß. Dem Klä­ger bleibt nun noch die Mög­lich­keit, beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­zu­rei­chen, auch wenn die Erfolgs­aus­sich­ten eher durch­wach­sen sind.