Streubesitzdividende soll besteuert werden
Weil die bisherige Regelung ausländische Unternehmen benachteiligte, muss die Besteuerung der Streubesitzdividende an Kapitalgesellschaften neu geregelt werden.
Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil bislang die Kapitalertragsteuer auf Streubesitzdividenden an Kapitalgesellschaften nur bei inländischen Anteilseignern erstattet wurde. Daraufhin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese unterschiedliche Behandlung von inländischen und ausländischen Anteilseignern gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.
Die Regierungskoalition wollte ursprünglich auch ausländische Kapitalgesellschaften von der Steuerlast befreien. Dagegen hat sich aber die Opposition im Bundesrat gewehrt und jetzt im Vermittlungsausschuss durchgesetzt. Zukünftig sollen daher in- und ausländische Kapitalgesellschaften gleichermaßen der Dividendenbesteuerung unterliegen. Ausgenommen von der Besteuerung sind jedoch Veräußerungsgewinne. Für die Vergangenheit wird ausländischen Gesellschaften die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen