Sorgfaltspflichten beim Gästebuch

Der Betreiber einer Homepage ist zu regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung des von ihm bereitgestellten Gästebuchs verpflichtet.

Wenn Sie eine Home­page mit einem frei zugäng­li­chen Gäs­te­buch betrei­ben, soll­ten Sie regel­mä­ßig einen Blick auf die Kom­men­ta­re Ihrer Besu­cher wer­fen. Sie müs­sen die Ein­tra­gun­gen auf einen mög­li­chen rechts­wid­ri­gen Inhalt über­prü­fen und gege­be­nen­falls ent­fer­nen. Andern­falls müs­sen Sie sich die Urhe­ber­schaft der Tex­te zurech­nen las­sen und damit die recht­li­chen Kon­se­quen­zen tra­gen.

So hat das Land­ge­richt Trier dem Betrei­ber einer Home­page eine wöchent­li­che Kon­trol­le des von ihm zur Ver­fü­gung gestell­ten digi­ta­len Gäs­te­buchs auf­er­legt. Anlass ist die Kla­ge eines Steu­er­be­ra­ters gewe­sen, der in einem Gäs­te­buch­ein­trag mit Geld­wä­sche und Steu­er­be­trug in Ver­bin­dung gebracht wur­de.