Unangemessenes Geschäftsführergehalt

Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Das Gehalt eines Geschäfts­füh­rers kann auch dann unan­ge­mes­sen sein und damit zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung füh­ren, wenn Ver­gü­tung des Geschäfts­füh­rers allein in der Ver­ant­wor­tung eines Bei­rats liegt, der mit gesell­schaf­ter­frem­den Per­so­nen besetzt ist. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat mit die­sem Urteil die Grund­sät­ze des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Beur­tei­lung einer gesell­schafts­recht­li­chen Ver­an­las­sung von Leis­tungs­be­zie­hun­gen erst­mals auch auf eine GmbH mit Bei­rat ange­wandt. Aller­dings hat das Gericht die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen.