Widerspruch gegen Gutschrift kostet den Vorsteuerabzug
Widerspricht der Gutschriftempfänger einer Gutschrift, dann berechtigt die Gutschrift nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
Wenn der Empfänger einer Gutschrift dieser Gutschrift widerspricht, verliert die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung. Das gilt auch in dem Fall, dass die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht und die Umsatzsteuer zutreffend ausweist. Es genügt, dass der Widerspruch eine wirksame Willenserklärung darstellt. Der Bundesfinanzhof schlägt sich mit dieser Entscheidung auf die Seite des Finanzamts, weil er meint, dass es nicht Aufgabe des Finanzamts sein kann, zivilrechtliche Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien zu regeln.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler