Direktversicherungen als Altersvorsorge

Eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge sind Direktversicherungen, die aus einer Entgeltumwandlung finanziert werden.

Ihre Mit­ar­bei­ter kön­nen durch den Abschluss einer Direkt­ver­si­che­rung etwas für ihre Alters­ver­sor­gung tun. Die­se zusätz­li­che Alters­ver­sor­gung ist mög­lich, ohne dass das Unter­neh­men einen Pfen­nig zahlt. Sie kön­nen mit den Mit­ar­bei­tern ver­ein­ba­ren, dass die nächs­te Lohn­er­hö­hung nicht aus­ge­zahlt wird, son­dern zur Alters­si­che­rung ver­wen­det wird. Dies geschieht im Wege der sog. Gehalts­um­wand­lung, z.B. ein Teil des Weih­nachts- oder Urlaubs­gel­des oder einer Tan­tie­me wird in eine Lebens­di­rekt­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt.

Seit dem 1. Janu­ar 2001 sind Ver­sor­gungs­an­wart­schaf­ten, die durch Ent­gelt­um­wand­lung erwor­ben wer­den, sofort unver­fall­bar. Dies ist ein zusätz­li­cher Schutz für Ihre Mit­ar­bei­ter. Direkt­ver­si­che­run­gen sind also eine inter­es­san­te und ein­fach zu rea­li­sie­ren­de Mög­lich­keit zur betrieb­li­chen Alters­vor­sor­ge.