Besteuerung von Spekulationsgewinnen

Der Bundesfinanzhof lässt prüfen, ob die Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig ist.

Wenn Sie Wert­pa­pie­re inner­halb eines Jah­res nach dem Kauf wie­der Ver­kau­fen und dabei einen Gewinn erzie­len, dann wird für die­sen Gewinn die so genann­te Spe­ku­la­ti­ons­steu­er fäl­lig. Der Bun­des­fi­nanz­hof holt eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu der Fra­ge ein, ob die Besteue­rung von Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­nen aus Wert­pa­pier­ge­schäf­ten ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Nach Auf­fas­sung der Finanz­rich­ter wird der Voll­zug der Steu­er­norm weit­ge­hend ver­ei­telt, weil nur weni­ge Bür­ger ihre Spe­ku­la­ti­ons­ge­win­ne in der Steu­er­erklä­rung ange­ben. Sie soll­ten dar­auf ach­ten, dass Ihr Steu­er­be­scheid in Hin­sicht auf die Spe­ku­la­ti­ons­steu­er vor­läu­fig ist und gege­be­nen­falls mit Hin­weis auf die­ses Ver­fah­ren Ein­spruch gegen den Steu­er­be­scheid ein­le­gen.