Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer

Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.

Beim Bun­des­fi­nanz­hof ist ein Revi­si­ons­ver­fah­ren anhän­gig, in wel­chem es um die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er geht, weil die Vor­schrif­ten zur Ermitt­lung der Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge beim Betriebs­ver­mö­gen, bei den Antei­len an Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sowie beim Grund­be­sitz gleich­heits­wid­rig aus­ge­stal­tet sind. In die­sem Ver­fah­ren ist der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter zum Bei­tritt auf­ge­for­dert wor­den.

Nach einem Erlass des Finanz­mi­nis­ters von Baden-Würt­tem­berg erge­hen Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er-Ver­an­la­gun­gen in vol­lem Umfang nur noch vor­läu­fig. Damit hält sich die Finanz­ver­wal­tung alle Optio­nen für nach­träg­li­che Steu­er­erhö­hun­gen offen. Zur Zeit ist jedoch völ­lig offen, wie der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den wird und ob es spä­ter tat­säch­lich zu Steu­er­erhö­hun­gen kommt. Auch ist nicht bekannt, wel­che Hal­tung der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter in dem Ver­fah­ren ein­neh­men wird.