Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
Zur Zeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geprüft, da es Vergünstigungen für Betriebsvermögen und Grundbesitz gibt. Steuererhöhungen können die Folge sein.
Beim Bundesfinanzhof ist ein Revisionsverfahren anhängig, in welchem es um die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht, weil die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim Betriebsvermögen, bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind. In diesem Verfahren ist der Bundesfinanzminister zum Beitritt aufgefordert worden.
Nach einem Erlass des Finanzministers von Baden-Württemberg ergehen Erbschaft- und Schenkungsteuer-Veranlagungen in vollem Umfang nur noch vorläufig. Damit hält sich die Finanzverwaltung alle Optionen für nachträgliche Steuererhöhungen offen. Zur Zeit ist jedoch völlig offen, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird und ob es später tatsächlich zu Steuererhöhungen kommt. Auch ist nicht bekannt, welche Haltung der Bundesfinanzminister in dem Verfahren einnehmen wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen