Haftung für Kreditkartenmissbrauch
Das Risiko des Missbrauchs einer Kreditkarte trägt nicht die Kreditkartenorganisation, sondern der Händler.
Was an der Ladenkasse völlig unproblematisch ist, nämlich die Identitätsprüfung des Kunden, der mit einer Kreditkarte bezahlt, fällt im Internet völlig weg. Hier gibt der Karteninhaber nur seinen Namen, die Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte an.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. dürfen die Kartenunternehmen dieses Missbrauchsrisiko über ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die angeschlossenen Vertragsunternehmen abwälzen und können sich auf die Übernahme des Bonitätsrisikos beschränken. Somit haftet der Händler bei einem Kreditkartenmissbrauch im eCommerce.
Dies zeigt, wie dringlich die Einführung eines Zertifizierungsverfahrens im elektronischen Rechtsverkehr ist. Der Handel kann dieses Missbrauchsrisiko nicht tragen, er muss ohnehin schon oft die Versandkosten übernehmen, was den Internethandel verteuert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage