Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Wegen der verschiedenen Klagen gegen die Neufassung der Gewerbesteuer ergehen die Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge nur noch vorläufig.

Sämt­li­che Fest­set­zun­gen des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags für Zeit­räu­me ab 2008 erge­hen ab sofort nur noch vor­läu­fig hin­sicht­lich der Nicht­ab­zieh­bar­keit der Gewer­be­steu­er als Betriebs­aus­ga­be. Damit ergän­zen die obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der ihren ent­spre­chen­den Erlass vom Novem­ber 2012, mit dem für die Beschei­de bereits ein Vor­läu­fig­keits­ver­merk in Hin­sicht auf die gewer­be­steu­er­li­che Hin­zu­rech­nung vor­ge­schrie­ben wur­de.