Bekämpfung von Steuerstraftaten

Auf Initiative einiger Bundesländer hat der Bundesrat eine Verlängerung der Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre beschlossen.

Baden-Würt­tem­berg und Ham­burg wol­len die Bekämp­fung von Steu­er­straf­ta­ten ver­bes­sern. In einem Gesetz­ent­wurf schla­gen sie daher vor, für alle Fäl­le einer Steu­er­hin­ter­zie­hung die Ver­jäh­rungs­frist für die Straf­ver­fol­gung auf zehn Jah­re fest­zu­le­gen. Die­ses “Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Bekämp­fung von Steu­er­straf­ta­ten” hat der Bun­des­rat am 3. Mai 2013 beschlos­sen. Der Gesetz­ent­wurf wird jetzt der Bun­des­re­gie­rung zuge­lei­tet, die ihn wegen der beson­de­ren Eil­be­dürf­tig­keit aus­nahms­wei­se inner­halb einer Frist von drei Wochen an den Deut­schen Bun­des­tag wei­ter­lei­ten muss.