Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
Mit dem Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist auch das dritte Alternativgesetz zum Jahressteuergesetz 2013 im Vermittlungsausschuss gelandet.
Mit dem “Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” liegt nun schon das vierte Gesetz vor, das zumindest Teile des ursprünglichen Jahressteuergesetzes 2013 umsetzen soll. Das Gesetz ergänzt das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit dem die Regierungskoalition bereits einen Teil der Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2013 umsetzen wollte. Der Bundestag hat das Gesetz bereits verabschiedet, aber der Bundesrat will das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen, weil die Opposition mit der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nicht einverstanden ist und noch Änderungen bei der Cash-GmbH fordert. Die übrigen Steueränderungsgesetze liegen unterdessen weiterhin im Vermittlungsausschuss, der sich am 5. Juni 2013 wieder mit den Gesetzen befassen soll. Falls es auch dann noch zu keiner Einigung kommt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass keines der Gesetze mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet werden kann.
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