Fahrtkosten eines Studenten

Die Fahrtkosten eines Studenten während eines Betriebspraktikums sind in voller Höhe abziehbar, weil der Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte ist.

Ein Stu­dent, der den prak­ti­schen Teil sei­ner Hoch­schul­aus­bil­dung in einem Betrieb außer­halb der Hoch­schu­le ableis­tet, hat des­we­gen trotz­dem nicht sei­ne regel­mä­ßi­ge Arbeits­stät­te in dem Betrieb. In der Fol­ge sind die Fahrt­kos­ten zum Betrieb nicht nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le, son­dern in vol­ler Höhe als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar. Mit dem Urteil bleibt der Bun­des­fi­nanz­hof sei­ner neu­en Recht­spre­chung zu Fahrt­kos­ten für die Berufs­aus­bil­dung treu.