Gnadenfrist für ELSTER-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab

Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.

Die Lohn­steu­er-Anmel­dung, die Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung, der Antrag auf Dau­er­frist­ver­län­ge­rung sowie die Anmel­dung der Son­der­vor­aus­zah­lung müs­sen eigent­lich seit dem 1. Janu­ar 2013 authen­ti­fi­ziert mit elek­tro­ni­schem Zer­ti­fi­kat über­mit­telt wer­den. Momen­tan akzep­tiert die Finanz­ver­wal­tung die Über­mitt­lung der Daten trotz­dem noch ohne Authen­ti­fi­zie­rung. Doch am 31. August 2013 läuft die Gna­den­frist ab, und ELS­TER-Daten kön­nen nur noch mit Zer­ti­fi­kat über­tra­gen wer­den. Es blei­ben also noch etwas mehr als zwei Mona­te, falls Sie noch kein Zer­ti­fi­kat bean­tragt haben oder die authen­ti­fi­zier­te Über­mitt­lung bis­her aus tech­ni­schen Grün­den nicht durch­füh­ren konn­ten. Wer kei­nen Ver­spä­tungs­zu­schlag wegen einer ver­spä­te­ten Abga­be ris­kie­ren will, soll­te sich daher bald um die Umstel­lung auf authen­ti­fi­zier­te Über­tra­gung küm­mern. Das dafür not­wen­di­ge Zer­ti­fi­kat kön­nen Sie durch eine kos­ten­lo­se Regis­trie­rung im Els­te­rOn­line-Por­tal bean­tra­gen.