Gnadenfrist für ELSTER-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab
Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Momentan akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten trotzdem noch ohne Authentifizierung. Doch am 31. August 2013 läuft die Gnadenfrist ab, und ELSTER-Daten können nur noch mit Zertifikat übertragen werden. Es bleiben also noch etwas mehr als zwei Monate, falls Sie noch kein Zertifikat beantragt haben oder die authentifizierte Übermittlung bisher aus technischen Gründen nicht durchführen konnten. Wer keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich daher bald um die Umstellung auf authentifizierte Übertragung kümmern. Das dafür notwendige Zertifikat können Sie durch eine kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal beantragen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus